Tierarztpraxis Dr. Daetz   -   Telefon: 038722 / 22 666   -   Mobil: 0160 / 66 42 333

Tierärztlicher Bereitschaftsdienst / Notdienst Kleintiere


Achtung: Veränderung beim Kleintiernotdienst

Ab dem 1. März 2024 wird der Kleintiernotdienst im gesamten Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zentral geregelt. Bei akuten Problemen, die die Vorstellung Ihres Haustieres zu Notdienstzeiten bei einem Tierarzt notwendig machen, rufen Sie bitte die

 

Zentrale Notdienstnummer: 01805 84 37 36 (0,14€/min aus dem Festnetz; 0,42€/min aus dem Mobilfunknetz) an.

 

Sie werden dann an die Ihrem Wohnort nächste, diensthabene Praxis weitergeleitet.

 


Wann sollten Sie Ihr Tier im Notdienst vorstellen?

Der tierärztliche Notdienst sollte nur bei akuten Erkrankungen / Verletzungen, deren Behandlung nicht bis zu den Geschäftszeiten am nächsten Werktag warten kann, in Anspruch genommen werden.

 

Da die Behandlung Ihres Tieres in der Notdienstzeit relativ kostspielig ist, überlegen Sie sich auch im eigenen Interesse gut, ob der Besuch in einer Tierartzpraxis in der Notdienstzeit wirklich notwendig oder eventuell auch eine zeitnahe Vorstellung des Patienten zu den Geschäftstzeiten am nächsten Werktag vertretbar ist.

Kosten für die Vorstellung eines Patienten im Notdienst

Alle Tierarztpraxen sind dazu verpflichtet, Ihnen bei der Behandlung Ihres Tieres zu Notdienstzeiten grundsätzlich

  • eine pauschale Notdienstgebühr von 59,50€ (incl. 19%MwSt)
  • sowie zusätzlich den mindestens 2-fachen Satz der GOT (Gebührenverordnung für Tierärzte) für die tierärztlichen Leistungen

in Rechnung zu stellen.

 

Beachten Sie, dass die anfallenden Kosten in aller Regel direkt im Anschluss an die Untersuchung / Behandlung in der diensthabenen Praxis (bar oder Karte) beglichen werden müssen.

 

Notdienstzeiten:

Die Notdienstzeiten sind in der GOT wie folgt geregelt:

  • Nachts: täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr
  • Wochenende: freitags 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags
  • Gesetzliche Feiertage: 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr

Ausgenommen hiervon sind die geregelten Sprechzeiten einer Praxis, die in diese Zeitfenster fallen. Für unsere Praxis bedeutet das, dass wir bei Untersuchungen/Behandlungen Ihrer Tiere mittwochs natürlich auch in der zweiten Hälfte unserer Sprechstunde keine Notdienstgebühren berechnen.