Tierarztpraxis Dr. Daetz - Telefon: 038722 / 22 666 - Mobil: 0160 / 66 42 333
Sehr geehrte Patientenbesitzer,
wegen des Corona-Virus haben wir unsere Sprechstunde auf eine Terminsprechstunde umgestellt.
Die Sprechstunden finden zu den gewohnten Zeiten an den gewohnten Praxisstandorten statt. Da wir aber trotzdem darum bemüht sind, eine größere Ansammlung wartender Patientenbesitzer zu vermeiden, bitten wir Sie auch für die Vorstellung Ihres Tieres in der regulären Sprechstunde um eine (möglichst rechtzeitige) telefonische Anmeldung zwecks Terminvergabe. Dies gilt auch, wenn Sie nur ein Medikament (beispielsweise eine Wurmkur) holen wollen. Bitte rufen Sie für eine Terminvereinbarung auf unserer Festnetznummer an. Rufen Sie bitte nur in dringenden Fällen auf der Handy-Nummer an, keinesfalls für die Vergabe eines regulären Termins.
Patienten mit Termin werden in der Sprechstunde bevorzugt behandelt.
Gerade während den Sprechstunden sind wir telefonisch oft schlecht erreichbar. Wenn Sie uns auf der Praxis-Telefonnummer nicht direkt erreichen: Hinterlassen Sie gegebenenfalls Ihren Namen, Telefonnummer und Zeiten, in denen Sie gut telefonisch erreichbar sind, auf unserem Anrufbeantworter. Wir melden uns dann bei Ihnen zurück.
Für die Behandlung/Untersuchung von Patienten in unserer Praxis gilt weiter Folgendes:
Sollten Sie einen Moment warten müssen, bis wir Sie in den Behandlungsraum bitten, beachten Sie bitte Folgendes:
Ihr Praxisteam
Wir führen im Auftrag vom Landkreis Trichinenuntersuchungen durch.
Rückwirkend zum 1. Dezember 2020 übernimmt der Landkreis Ludwigslust-Parchim die Gebühren für diese Untersuchung bei Wildschweinen. Bitte beachten Sie aber folgendes: Tragen Sie troztdem den Antragssteller mit vollständigem Namen und Postanschrift auf dem Wildursprungsschein ein! Für nähere Informationen klicken Sie bitte hier.
Am Freitag, den 5.2.2021, muss die Trichinenuntersuchung leider ausfallen.
Mit der „Vierten Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ wurde zum 14. Februar 2020 der Paragraf 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ eingeführt.
Wir sind damit verpflichtet, Ihnen bei der Behandlung Ihres Tieres zu Notdienstzeiten grundsätzlich
in Rechnung zu stellen.
Die Notdienstzeiten sind in der GOT wie folgt geregelt:
Ausgenommen hiervon sind geregelte Sprechzeiten einer Praxis, die in diese Zeitfenster fallen. Für unsere Praxis bedeutet das, dass wir bei Untersuchungen/Behandlungen Ihrer Tiere mittwochs in der zweiten Hälfte unserer Sprechstunde natürlich keine Notdienstgebühren berechnen.
Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Dieser Umstand macht es erforderlich, dass wir Sie über Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten informieren müssen. Um unnötige Wartezeiten in der Sprechstunde zu vermeiden, bitten wir Sie darum, sich nach Möglichkeit die ausliegenden Datenschutzhinweise schon während der Wartezeit durchzulesen.